Im Rahmen unserer sehr erfolgreichen Business Breakfast Veranstaltung gab es einen Vortrag von RA Dr. Lattenmayer zur neuen EU-Datenschutz Grundverordnung.
Da der Experte nicht an allen Veranstaltungen in den Bundesländern teilnehmen konnte, haben wir zu diesem Thema mit Herrn Dr. Lattenmayer ein Video-Interview erstellt, wo er uns auf eine halbe Stunde komprimiert einen ersten, kurzen Ausblick auf die ab Mai 2018 gültigen Neuerungen und Änderungen im Bereich EU-Datenschutz gibt.
Für alle die nicht Dabeisein konnten – Kurz und knackig: 38 Minuten zum Thema „Die neue EU-Datenschutz Grundverordnung“
Ein Auszug aus dem Interview:
Mit Geldbußen bis zu EUR 20.000.000,- bzw. 4 % des weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert die ab Mai 2018 in Kraft tretende EU-Datenschutz Grundverordnung ernsthafte Datenschutzverletzungen.
Der gesamte Datenschutz-Rechtsrahmen ändert sich. Unternehmen müssen ihre Datenanwendungen analysieren, Risikofolgen-Abschätzung für Datenanwendungen tätigen, die Rechtmäßigkeit der Einwilligungen überprüfen, Notfallpläne für Datenverluste bereithalten, Datenübermittlung ins EU-Ausland überprüfen,… und haben umfassende Informations- und Dokumentationspflichten.
Eine Datenschutz-Zertifizierung kann dabei helfen. Datensicherheitsmaßnahmen sollten vor Datenverlust und drohenden Haftungen schützen.